GEG – Neue Anforderungen für Unternehmen

GEG – Neue Anforderungen für Unternehmen

Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Deutschland, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat, bringt wichtige Änderungen für Nichtwohngebäude mit leistungsstarken Heizungs- oder kombinierten Heizungs- und Lüftungsanlagen. Gebäude mit Anlagen über 290 kW Nennleistung müssen bis Ende 2024 ein System zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung installieren.

Das Automatisierungssystem muss mindestens den Automatisierungsgrad B erfüllen und bestimmte vordefinierte Funktionen autonom steuern können. Zudem sind neue Mindestanforderungen für digitale Energieüberwachungstechnik und technisches Langzeit-Monitoring zu erfüllen.

Dies erfordert nicht nur die Installation eines Automatisierungssystems, sondern auch die Implementierung von Technologien zur Überwachung und Analyse des Energieverbrauchs. Diese Technologien helfen, den Energieverbrauch zu verstehen, Einsparpotenziale zu identifizieren und die Effizienz der Gebäudebetriebssysteme zu optimieren.

Insgesamt erfordern diese neuen Vorgaben eine gründliche Planung und Umsetzung, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig energieeffizient zu arbeiten.



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